Die Stadt Tegernsee veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Alpenverein, dem Bayerischen Rundfunk und der Tegernseer Tal Tourismus GmbH vom

15. – 19. Oktober 2025 das

22. Internationale Bergfilm-Festival Tegernsee

1. Für den Wettbewerb können Spielfilme, Dokumentarfilme, Features, Kurzfilme, Reportagen und Porträts eingereicht werden. Er ist in folgende Kategorien unterteilt:

1.1. Erlebnisraum Berg – Alpinismus, Bergsport, Abenteuer

Im Mittelpunkt steht die sportliche Begegnung mit den Bergen – die Darstellung von Leistungen und Persönlichkeiten aus den unterschiedlichen Disziplinen des Bergsports.

1.2. Naturraum Berg – Wildnis, Landschaft, Umwelt

Das Spektrum dieser Kategorie umfasst alle den Naturraum Berg betreffenden Aspekte – die Einzigartigkeit von Wildnis und Landschaften ebenso wie deren Bewahrung, Schutz und nachhaltige Entwicklung.

1.3 Lebensraum Berg – Politik, Gesellschaft, Kultur, Wissenschaft

Die Filme befassen sich mit der Vielfalt der Begegnung zwischen Mensch und Berg. Sie greifen historische, gesellschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Aspekte auf und gehen auf die verschiedenen Aspekte des Mythos Berg in seinen unterschiedlichen Erscheinungsformen ein.

Zugelassen sind Werke, die in und nach dem Jahr 2022 fertiggestellt wurden.

2. Für die Anmeldung der Filme verwenden Sie bitte das Online-Formular oder die Multi-Submission-Form auf der Website der International Alliance for Mountain Film.

Allen Anmeldungen muss eine Zusammenfassung der Handlung, ein kurzer Lebenslauf und eine Filmographie des Regisseurs (inklusive Alter, wenn der Film für den Nachwuchspreis in Frage kommt) sowie eine Auswahl von 3 Fotografien (Dateigröße mindestens 3 MB) beigefügt sein. Diese Unterlagen werden für das Programmheft, für weitere Veröffentlichungen sowie für die Pressearbeit des Festivals verwendet. Die Verwendung ist kostenfrei und geschieht im Ermessen der Festivalleitung. Alle Texte müssen in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein.

3. Die Filmbeiträge für den Wettbewerb sind in einem der folgenden Formate einzureichen: AVCHD – Spezifikation 1280×720; 1440×1080 oder 1920×1080 / mp4 / .mov (H.264). Die Files müssen in Windows kompatiblem Dateiformat (NTFS, exFAT) erstellt sein!

Gebeten wird um digitale Übermittlung von Filmen mit vorheriger Anmeldung per E-Mail an das Festivalbüro bergfilm@tegernsee.de. Ein Zugangscode ermöglicht den Upload des Filmes.

Sollte eine digitale Übermittlung nicht möglich sein, werden folgende Datenträger für die Auswahl- und Screening-Files akzeptiert: Daten-DVD – Blu-Ray – USB-Stick – mobile Festplatte (HDD/Windows- Dateiformat) – SD-Karten. Datenträger können persönlich in Tegernsee übergeben oder an folgende Adresse geschickt werden: Internationales Bergfilm-Festival Tegernsee, c/o Stadt Tegernsee, Rathausplatz 1, D-83684 Tegernsee.

Maximale Dateigröße: 20 GB

Die Werke müssen vollständig dargestellt sein, dürfen keine Kenn- bzw. Markenzeichen etwaiger Fernsehsender oder Sponsoren enthalten und sind mit Vor- und Abspann zu versehen.

Die Erstellung der Vorführversion obliegt dem Einreicher.

4. Die Datenträger dürfen nur im Wettbewerb angemeldete Videos enthalten. Zum Wettbewerb werden nur technisch einwandfreie Kopien zugelassen.

5. Die Auswahlkommission entscheidet über die Zulassung der eingereichten Filme zum Wettbewerb. Alle Einreicher werden entsprechend informiert.

6. Zusammenstellung und Reihenfolge zur Vorführung der Filme werden von der Festivalleitung bestimmt.

7. Eine internationale Jury beurteilt die zum Wettbewerb zugelassenen Werke. Sie kann folgende Preise vergeben:

7.1. Großer Preis der Stadt Tegernsee für den besten Film in den Kategorien 2.1 – 2.3. (€ 3.000)

7.2. Preis des Deutschen Alpenvereins für den besten Film in der Kategorie Erlebnisraum Berg (€ 1.000)

7.3. Preis für den besten Film in der Kategorie Naturraum Berg (€ 1.000)

7.4. Preis für den besten Film in der Kategorie Lebensraum Berg (€ 1.000)

gestiftet von der Tegernseer Energie Gesellschaft

7.5. Otto-Guggenbichler-Preis für das beste Werk eines Nachwuchsfilmers

Der Autor oder Regisseur darf zum Zeitpunkt der Fertigstellung nicht älter als 32 Jahre sein. (€ 1.000)

7.6. Preis für die bemerkenswerteste Kameraleistung (€ 1.000) und ein Preis für den besonderen Film (€ 1.000).

Ein Preis wird nur bei mindestens drei Einreichungen pro Kategorie vergeben. Die Jury hat die Möglichkeit, von der Vergabe einzelner Preise abzusehen sowie Preise auf zwei Preisträger aufzuteilen. Die Jury kann außerdem auf Beiträge von besonderem Wert hinweisen.

8. Publikumsabstimmung

8.1. Der Bayern2-Publikumspreis wird per Publikumsumfrage ermittelt. (€ 1.000)

8.2. Aufgrund der Bewertungen bei den Schülervorführungen wird der Kleine Preis des Bergfilm-Festivals für den besten Kinder- und Jugendfilm vergeben. (€ 500)

9. Nicht-deutschsprachige Filme können in der Originalfassung eingereicht werden, sollten aber mit Untertiteln in deutscher Sprache versehen sein.

Bei Filmen in Originalversion ist unbedingt ein Textbuch in deutscher und englischer Sprache mitzuliefern (SRT-File mit „Time-Codes – in und out“), um vom Festival eine Version mit deutschen Untertiteln erstellen zu können. Dafür muss auf Anforderung eine „Clean Feed“-Kopie zur Verfügung gestellt werden.

10. Mit der Anmeldung eines Beitrags zum Wettbewerb stimmt der Einreichende der gebührenfreien Vorführung des Films im Rahmen des Festivals zu. Sollte das Bergfilm-Festival Tegernsee die Vorführung eines Films bei einer Veranstaltung außerhalb der Festivalwoche planen, werden separate Lizenzregelungen vereinbart.

11. Alle Teilnehmer stimmen der kostenlosen Ausstrahlung von einer oder mehreren Passagen des Films (maximal 5 Min.) im deutschen Fernsehen sowie auf der Homepage und den Social-Media-Seiten des Festivals und der Träger des Festivals zu, sofern es sich um eine aktuelle Berichterstattung über das Festival handelt.

12. Die Veranstalter garantieren größte Sorgfalt bei der Behandlung der für die Veranstaltung eingesandten Datenträger, übernehmen jedoch keinerlei Haftung für beim Transport oder in Tegernsee entstandene Schäden.

13.Der Einreicher versichert, dass das verwendete Bild- und Tonmaterial entweder sein Eigentum ist oder er die Genehmigung für die Verwendung besitzt. Es gelten die deutschen Urheberrechts- und Datenschutzvorschriften.

14. Das Festival übernimmt pro zugelassenem Film die Kosten für einen zweitägigen Aufenthalt (Übernachtung/Frühstück) für einen Repräsentanten. Die Reisekosten sind selbst zu bestreiten.

15. Der Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb ist auf dem beigefügten Formular oder online unter www.bergfilm-tegernsee.de oder www.mountainfilmalliance.org/submissions auszufüllen.

Die Einreichung beinhaltet das Einverständnis mit allen in der Ausschreibung enthaltenen Bestimmungen. Für eventuelle Auseinandersetzungen hinsichtlich der Bestimmungen dieser Ausschreibung gelten die deutschsprachige Fassung und deutsches Recht.

16. Mit Ausnahme einer schriftlichen Genehmigung der Festivalleitung müssen alle Werke beim Festival spätestens bis zum

15. Mai 2025

eintreffen. Eingereichte Filme können vor der Vorführung beim Festival nicht mehr zurückgezogen werden.

 

17. Die Einsendung der Werke geht zu Lasten des Teilnehmers. Die Kosten der Rücksendung trägt der Veranstalter.